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Unfall/Begriffsbestimmung

Die genaue Definition des Unfalls spielt eine entscheidende Rolle bei Feststellung der Leistungspflicht des Versicherers. Durch eine klare Begriffsbestimmung (enthalten in den Muster- und Tarifbedingungen des Versicherers) wird festgelegt was als Unfall anzuerkennen ist. Auszug aus den Bedingungen: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich, von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. " Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung die Wirbelsäule oder ein Gelenk verrenkt wird beziehungsweise Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Die Unfallversicherung deckt Unfälle weltweit und 24 Stunden am Tag, im beruflichen, sowie im privaten Bereich ab.

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