Genesungsgeld
Kann zusammen mit einem Krankenhaustagegeld vertraglich vereinbart werden.
Es wird nach einer Behandlung im Krankenhaus für die gleiche Anzahl von
Tagen gezahlt wie das Krankenhaustagegeld, jedoch maximal nur 100 Tage.
Meistens beträgt das Genesungsgeld:
- für die ersten zehn Tage 100 %,
- für die folgenden zehn Tage 50 %
- und danach 25 % des Krankenhaustagegeldes
VDABBAKW_4144 06.04.2025-22:56:38